Kreistag soll neue Abfallgebührensatzung im September beschließen
Rhein-Lahn-Kreis. Im Zuge der Neuerungen in der Abfallwirtschaft wird es im Rhein-Lahn-Kreis ab 2011 Veränderungen bei den Restmüll- und Biotonnen geben. Die Einsammlung und Verwertung der Verkaufsverpackungen über die gelbe Tonne, die privatwirtschaftlich organisiert ist und nicht über die Abfallgebühr finanziert wird, ändert sich hingegen nicht.
Derzeit laufen die Vorbereitung zur Neuorganisation bei der Bio- und Restabfalltonne (braune und graue Tonne) auf Hochtouren.
Es ist vorgesehen, dass der Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 6, September die Neufassung der Abfallgebührensatzung beschließt. Danach erhalten alle Haushalte unter anderem genauere Informationen zu den Abfallgebühren ab 2011 sowie wann und wie die Bio- und Restabfalltonnen getauscht werden. Das Sammelsystem für die Verpackungen wurde 1992 als zusätzliches Abfalltrennsystem - als "Duales System" - neben der öffentlichen Abfallsammlung im Kreis installiert.
Grundlage dafiir ist die Verpackungsverordnung. Diese legt fest, dass Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen diese einer Verwertung zuführen müssen. Dazu wurde die "Duales System Deutschland GmbH" (DSD) als erstes duales System gegründet mit der Aufgabe, die Verpackungsverordnung für die Verpackungshersteller umzusetzen. Damit gingen die Pflichten der Hersteller und des Handels an sie über. Zur Finanzierung der Arbeit von DSD wurde der Grüne Punkt als Lizenzzeichen für wiederverwertbare Verkaufsverpackungen eingeführt.
Pflichten der Hersteller und des Handels an sie über. Zur Finanzierung der Arbeit von DSD wurde der Grüne Punkt als Lizenzzeichen für wiederverwertbare Verkaufsverpackungen eingeführt. Herstellerfirmen, die den Grünen Punkt für ihre Verkaufsverpackungen erhalten, zahlen dafür an DSD eine Lizenzgebühr. Damit sind sie von der Entsorgungspflicht laut Verpackungsverordnung befreit, und die Pflicht geht an DSD über. Die Lizenzgebühren werden unter anderem zur Bezahlung der beauftragten Entsorgungsuntemehmen eingesetzt, Die Gebühr, die ein Hersteller für den Grünen Punkt bezahlt, legt dieser auf den Warenpreis um und gibt sie damit an den Handel - und die Kunden - weiter. Mittlerweile bieten aber auch andere duale Systeme ihre Leistungen an.
Herstellerfirmen, die den Grünen Punkt für ihre Verkaufsverpackungen erhalten, zahlen dafür an DSD eine Lizenzgebühr. Damit sind sie von der Entsorgungspflicht laut VerPackungsverordnung befreit, und die Pflicht geht an DSD über.
Die Lizenzgebühren werden unter anderem zur Bezahlung der beauftragten Entsorgungsuntemehmen eingesetzt. Die Gebühr, die ein Hersteller für den Grünen Punkt bezahlt, legt dieser auf den Warenpreis um und gibt sie damit an den Handel - und die Kunden - weiter.
Mittlerweile bieten aber auch andere duale SYsteme ihre Leistungen an
Fragen zu diesem oder einem anderen Thema beantworten die Abfaltwirtschaftsberater des Rhein-Lahn-Kreises unter Telefon 0800/103 03 01.
Quelle: RZ Nr. 156 v. 09.07.2010 Seite 13 (Lokales)| < Zurück | Weiter > |
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