Haushaltssatzung der Gemeinde Holzheim für das Jahr 2007 vom 06.06.2007
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2006, GVBI. 2006, S. 57 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde am 04.06.2007 hiermit bekanntgemacht wird.
§1 Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 791.801,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 941.233,00 Euro
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 149.432,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
- die ordentlichen Einzahlungen auf 741.920,00 Euro
- die ordentlichen Auszahlungen auf 732.814,00 Euro
- Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 9.106,00 Euro
- die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro
- die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro
- Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 Euro
- die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.500,00 Euro
- die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 33.500,00 Euro
- Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -31 000,00 Euro
- die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 55.080,00 Euro
- die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 33 186,00 Euro
- Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 21.894,00 Euro
- der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 799.500,00 Euro
- der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 799.500,00 Euro
- Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 0 Euro
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird festgesetzt fuer verzinste Kredite auf 33 500,00 Euro.
§3
Verpflichtungsermaechtigungen, die kuenftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen fuer Investitionen und Investitionsfoerderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
§4
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 270 vH.
- Grundsteuer B 317v.H.
b) Gewerbesteuer 340 v.H.
c) Die Hundesteuer betraegt fuer Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden fuer den ersten Hund 40 Euro fuer den zweiten Hund 60 Euro fuer den dritten und jeden weiteren Hund 80 Euro fuer Kampfhunde 320 Euro
§5
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBI S. 175) i.V m den hierzu erlassenen Satzungen werden für das Haushaltsjahr 2007 wie folgt festgesetzt:
- Oberer Gesellschaftsraum inkl. Theke/Küche: 75,00 EUR
Reinigung 35,00 EUR- Gesamte Halle mit Gesellschaftsraum inkl. Theke/Küche: 200,00 EUR
- Reinigung 60,00 EUR
- Nur die Halle mit Wirtschaftsbetrieb 150,00 EUR
Reinigung 35,00 EUR- Zuschlag für Hallenbodenschutz 100,00 EUR
Für die Benutzung des Geländes Burg Ardeck z.B. Burgfestspiele pro Veranstaltung 155,00 EUR
Falls ein Bediensteter der Gemeinde benötigt wird, muss der Veranstalter diese Kosten bezahlen.
Mit auswärtigen Benutzern und bei Gewerbeveranstaltungen wird eine Sondervereinbarung getroffen.
$6
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 4.416.405,04 EUR
§7
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemaeß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 600 EUR überschritten sind.
§8
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
§9
Der Einheitssatz je qm entwässerter Fläche für die durchgeführten Baumaßnahmen wird auf 12,82 EUR festgelegt.
Holzheim, den 06.06.2007
Werner Dittmar,
Ortsbürgermeister
Hinweis I:
Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises als Aufsichtsbehörde hat mit Genehmigungsverfügung vom 04.06.2007 gemaeß § 95 Abs. 4 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 und § 119 Abs. 1 GemO die Genehmigung zur Kreditaufnahme für einen Teilbetrag von 2.500,00 EUR versagt.
Hinweis II:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.06.2007 bis 26.06.2007 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags bis mittwochs von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr, donnerstags von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, Zimmer 118, öffentlich aus.
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG DIEZ
Im Auftrag Claudia Schaefer
Leiterin der Finanzen
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