Ortsgemeinde Holzheim

Rhein-Lahn-Kreis

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Gedenkfeier am Volkstrauertag

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Gedenkfeier am Volkstrauertag

Anlässlich des Volkstrauertages findet am Sonntag, dem 14. November 2010, um 11.45 Uhr, am Ehrenmal unseres Friedhofes eine Gedenkfeier statt. Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen, und ich bitte um entsprechende Teilnahme.

Werner Dittmar, Ortsbürgermeister

Quelle: Amtsblatt

 

Lärmschutz: Rasenmähen darf man - aber bitte nicht zur falschen Zeit

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Um Streit zu vermeiden, sollte man sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten

Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Da Rasenmähen meist mit Lärm verbunden ist, ist es sinnvoll, bestimmte Spielregeln einzuhalten, um damit Ärger zwischen Nachbarn zu vermeiden.

Rasenmäher dürfen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen. Hier wird seit einigen Jahren nicht mehr zwischen Benzin- und Elektromähern unterschieden. Besonders lärmintensive Rasenmäher dürfen von Privatpersonen auch in der Zeit von 13 bis 15 Uhr nicht betrieben werden.

Besonders lärmintensiv ist ein Gerät dann, wenn es bei einer Schnittbreite von weniger als 50 Zentimetern 96 Dezibel oder bei einer Schnittbreite, die kleiner als 120 Zentimeter ist, 100 Dezibel überschreitet.

Wer nicht darauf angewiesen ist, in der Mittagszeit den Rasen zu mähen oder nicht sicher ist, ob der Rasenmäher lärmarm ist, sollte seiner Umgebung eine Lärmpause von 13 bis 15 Uhr gönnen.
Gemäht werden darf in dieser Zeit nur, wenn das Gerät die Lärmgrenzen sicher nicht überschreitet; Rasenmäher tragen häufig einen Hinweisetikett. Für die gewerbliche Nutzung gibt es keine Einschränkung zur Mittagszeit, der Gartenbaubetrieb muss also seine Arbeiten nicht unterbrechen.

Besonders lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, verbrennungsmotorbetriebene Grastrimmer und -kantenschneider sowie Laubbläser und -sammler dürfen - auch im gewerblichen Bereich nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr betrieben werden.

Quelle: Lokalanzeiger am Wochenende v. 12.06.2010, Woche 23, VFA-25 XW PW  - Rubrik "Marktplatz"
 

Steuersätze für das Haushaltsjahr 2008

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Die Steuersätze für das Haushaltsjahr 2008 wurden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer:

 

Grundsteuer A

270%
Grundsteuer B 317%

Gewerbesteuer:

340%

Hundesteuer für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

 
für den ersten Hund:
40,-- €
für den zweiten Hund: 60,-- €
für den dritten und jeden weiteren Hund: 80,-- €
für Kampfhunde:
320,-- €
 

Ortsrecht

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Informationen zum Ortsrecht finden Sie ganz aktuell bei der Verbandsgemeinde Diez.

Dazu gehören:

  • Hauptsatzung
  • Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
  • Satzung über Beträge für den Ausbau von Erschließungsanlagen
  • Hundesteuersatzung
  • Straßenreinigungssatzung
  • Friedhofssatzung
  • Friedhofsgebührensatzung
  • Benutzungssatzung für das Dorfgemeinschaftshaus
  • Satzung zur Benutzung von Feld und Waldwegen
  • Kostenerstattungsbeiträge BauGB
  • Euro-Anpassungssatzung
  • Satzung zur Einbeziehung von Wirtschaftswegen
 


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