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Rhein-Lahn-Kreis

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Gedenkfeier am Volkstrauertag

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Gedenkfeier am Volkstrauertag

Anlässlich des Volkstrauertages findet am Sonntag, dem 14. November 2010, um 11.45 Uhr, am Ehrenmal unseres Friedhofes eine Gedenkfeier statt. Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen, und ich bitte um entsprechende Teilnahme.

Werner Dittmar, Ortsbürgermeister

Quelle: Amtsblatt

 

Müllgebühren werden sinken

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Einstimmiger  Beschluss im Kreistag: 8,5% weniger ab 01. Januar 2011 - Viele graue Tonnen werden kleiner

Müll hinterlassen alle Haushalte, die Mülentsorgung hat ihren Preis. Ab Januar werden die Müllgebühren sinken, doch billiger wird es nicht zwingend. Es hängt davon ab, welche Mülltonnengröße ein Haushalt haben will.

Rhein-Lahn. Um rund 8,5 Prozent werden die Abfallgebühren für die Haushalte im Rhein-Lahn-Kreis gesenkt - und das bei weiterhin gleichen Leistungen. Dies ist eine der Kemaussagen der neuen, ab 1, Januar 2011 geltenden Abfallgebührensatzung, die der Kreistag beschlossen hat.

Das Ergebnis der Abstimmung:

SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen votierten dafür, die beiden Mitglieder der Fraktion "Die Linke" enthielten sich. Landrat Günter Kern zeigte sich sichtlich zufrieden mit dem Ergebnis, waren diesem doch mehrjährige, durchaus auch schwierige Beratungen vorausgegangen. "Unser Ziel war es, die Leitungen bei der Abfallentsorgung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig Gebührenstabilität mit der Möglichkeit der Gebührensenkung zu erreichen", fasst Landrat Kem die Marschrichtung der Beratungen zusarnmen.

Ausgangspunkt war der Ablauf des Vertrages mit dem bisherigen Entsorgungsunternehmen zum 31. Dezember, Der Kreistag hatte sich entschlossen, sowohl das Sammeln und den Transport der AbfallbehäIter (graue und braune Tonne) neu auszuschreiben, ebenso den Betrieb des Abfallwirtschaftszentrums (die RLZ berichtete).

Das Ergebnis der Vertragshandlungen spricht für sich.

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Mülltonnen werden ausgetauscht

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Kreistag soll neue Abfallgebührensatzung im September beschließen

Rhein-Lahn-Kreis. Im Zuge der Neuerungen in der Abfallwirtschaft wird es im Rhein-Lahn-Kreis ab 2011 Veränderungen bei den Restmüll- und Biotonnen geben. Die Einsammlung und Verwertung der Verkaufsverpackungen über die gelbe Tonne, die privatwirtschaftlich organisiert ist und nicht über die Abfallgebühr finanziert wird, ändert sich hingegen nicht.

Derzeit laufen die Vorbereitung zur Neuorganisation bei der Bio- und Restabfalltonne (braune und graue Tonne) auf Hochtouren.

Es ist vorgesehen, dass der Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 6, September die Neufassung der Abfallgebührensatzung beschließt. Danach erhalten alle Haushalte unter anderem genauere Informationen zu den Abfallgebühren ab 2011 sowie wann und wie die Bio- und Restabfalltonnen getauscht werden. Das Sammelsystem für die Verpackungen wurde 1992 als zusätzliches Abfalltrennsystem - als "Duales System" - neben der öffentlichen Abfallsammlung im Kreis installiert.

Grundlage dafiir ist die Verpackungsverordnung. Diese legt fest, dass Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen diese einer Verwertung zuführen müssen. Dazu wurde die "Duales System Deutschland GmbH" (DSD) als erstes duales System gegründet mit der Aufgabe, die Verpackungsverordnung für die Verpackungshersteller umzusetzen. Damit gingen die Pflichten der Hersteller und des Handels an sie über. Zur Finanzierung der Arbeit von DSD wurde der Grüne Punkt als Lizenzzeichen für wiederverwertbare Verkaufsverpackungen eingeführt.

Pflichten der Hersteller und des Handels an sie über. Zur Finanzierung der Arbeit von DSD wurde der Grüne Punkt als Lizenzzeichen für wiederverwertbare Verkaufsverpackungen eingeführt. Herstellerfirmen, die den Grünen Punkt für ihre Verkaufsverpackungen erhalten, zahlen dafür an DSD eine Lizenzgebühr. Damit sind sie von der Entsorgungspflicht laut Verpackungsverordnung befreit, und die Pflicht geht an DSD über. Die Lizenzgebühren werden unter anderem zur Bezahlung der beauftragten Entsorgungsuntemehmen eingesetzt, Die Gebühr, die ein Hersteller für den Grünen Punkt bezahlt, legt dieser auf den Warenpreis um und gibt sie damit an den Handel - und die Kunden - weiter. Mittlerweile bieten aber auch andere duale Systeme ihre Leistungen an.

Herstellerfirmen, die den Grünen Punkt für ihre Verkaufsverpackungen erhalten, zahlen dafür an DSD eine Lizenzgebühr. Damit sind sie von der Entsorgungspflicht laut VerPackungsverordnung befreit, und die Pflicht geht an DSD über.

Die Lizenzgebühren werden unter anderem zur Bezahlung der beauftragten Entsorgungsuntemehmen eingesetzt. Die Gebühr, die ein Hersteller für den Grünen Punkt bezahlt, legt dieser auf den Warenpreis um und gibt sie damit an den Handel - und die Kunden - weiter.

Mittlerweile bieten aber auch andere duale SYsteme ihre Leistungen an

Fragen zu diesem oder einem anderen Thema beantworten die Abfaltwirtschaftsberater des Rhein-Lahn-Kreises unter Telefon 0800/103 03 01.

Quelle: RZ Nr. 156 v. 09.07.2010 Seite 13 (Lokales)
 

Lärmschutz: Rasenmähen darf man - aber bitte nicht zur falschen Zeit

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Um Streit zu vermeiden, sollte man sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten

Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Da Rasenmähen meist mit Lärm verbunden ist, ist es sinnvoll, bestimmte Spielregeln einzuhalten, um damit Ärger zwischen Nachbarn zu vermeiden.

Rasenmäher dürfen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen. Hier wird seit einigen Jahren nicht mehr zwischen Benzin- und Elektromähern unterschieden. Besonders lärmintensive Rasenmäher dürfen von Privatpersonen auch in der Zeit von 13 bis 15 Uhr nicht betrieben werden.

Besonders lärmintensiv ist ein Gerät dann, wenn es bei einer Schnittbreite von weniger als 50 Zentimetern 96 Dezibel oder bei einer Schnittbreite, die kleiner als 120 Zentimeter ist, 100 Dezibel überschreitet.

Wer nicht darauf angewiesen ist, in der Mittagszeit den Rasen zu mähen oder nicht sicher ist, ob der Rasenmäher lärmarm ist, sollte seiner Umgebung eine Lärmpause von 13 bis 15 Uhr gönnen.
Gemäht werden darf in dieser Zeit nur, wenn das Gerät die Lärmgrenzen sicher nicht überschreitet; Rasenmäher tragen häufig einen Hinweisetikett. Für die gewerbliche Nutzung gibt es keine Einschränkung zur Mittagszeit, der Gartenbaubetrieb muss also seine Arbeiten nicht unterbrechen.

Besonders lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, verbrennungsmotorbetriebene Grastrimmer und -kantenschneider sowie Laubbläser und -sammler dürfen - auch im gewerblichen Bereich nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr betrieben werden.

Quelle: Lokalanzeiger am Wochenende v. 12.06.2010, Woche 23, VFA-25 XW PW  - Rubrik "Marktplatz"
 


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