Die Meldebehörde der Verbandsgemeinde Diez darf nach §34 Abs. 1 des Meldegesetzes an private Stellen Auskünfte aus dem Melderegister über den Familiennamen, den Vornamen, den Doktorgrad und die Anschriften einzelner bestimmter Einwohnerinnen und Einwohner erteilen.
Diese Auskunft darf auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Ein entsprechender Zugang zum automatisierten Abruf einfacher Melderegisterauskünfte über das Internet ist für alle Meldebehörden in Rheinland-Pfalz eröffnet worden.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet erfolgt nicht, wenn die betroffene Person dieser Form der Auskunftserteilung widersprochen hat. Der Widerspruch ist beim Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez einzulegen (auch per
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Quelle: Amtsblatt Nr. 06/2010, Seite 11