Ortsgemeinde Holzheim

Rhein-Lahn-Kreis

  • Schrift vergrößern
  • Standard Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Wir haben 5 Gäste online
Startseite >>> aus dem Gemeinderat >>> Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Kirchhof II"

Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Kirchhof II"

E-Mail Drucken PDF


Artikelbild
hier: Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der o. a. Bebauungsplan liegt in der Zeit vom 08.07.2011 bis einschließlich 08.08.2011 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Dienststunden öffentlich aus.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Landschaftsplanerischer Beitrag, Umweltbericht.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.

Holzheim, den 29.06.2011 Dittmar, Ortsbürgermeister

Quelle: Amtsblatt KW 26/11 | Mittwoch, 29. Juni 2011

 

übersetzen / translate

Website ansehen in diesen Sprachen:

Startseite >>> aus dem Gemeinderat >>> Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Kirchhof II"