Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Holzheim hat in seiner Sitzung am 12.04.2011 die o. g. Bebauungsplanänderung beschlossen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.
Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Dienststunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis zum Ablauf der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (siehe nachstehende Bekanntmachung) zur Planung äußern.
Holzheim, den 29.06.2011 Dittmar, Ortsbürgermeister
2. Änderung des Bebauungsplanes "Alte Ortslage II";
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die o. a. Bebauungsplanänderung liegt in der Zeit vom 08.07.2011bis einschließlich 08.08.2011 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Dienststunden öffentlich aus. Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.
Holzheim, den 29.06.2011 Dittmar, Ortsbürgermeister






