Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Kirchhof II" gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Holzheim hat in seiner Sitzung am 21.10.2010 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt. Weitere Einzelheiten werden den Beteiligten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur Kenntnis gebracht.
Holzheim, den 16.03.2011
Dittmar, Ortsbürgermeister
Bebauungsplanentwurf "Am Kirchhof II";
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Für den o. a. Bebauungsplanentwurf findet am Donnerstag, den 24.03.2011, 20.00 Uhr, in der Ardeckhalle die öffentliche Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. In dieser Versammlung wird der Planersteller die Planung an Hand der Entwurfspläne erläutern. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.
Holzheim, den 16.03.2011
Dittmar, Ortsbürgermeister
Quelle: Amtsblatt






