Ortsgemeinde Holzheim

Rhein-Lahn-Kreis

  • Schrift vergrößern
  • Standard Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Wir haben 16 Gäste online
Startseite >>> aus dem Gemeinderat >>> Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

E-Mail Drucken PDF

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung: Holzheim - Flur: 12 - Flurstück: 116/1 - Nutzungsart: Lwf. "Große Bitz"

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Veröffentlichung bei der Kreisverwaltung -Untere Landwirtschaftsbehörde- , 56130 Bad Ems, schriftlich bekunden.

Diez, den 23.02.2011
Verbandsgemeindeverwaltung Diez
i.V. Schnatz, Beigeordneter

Quelle: Amtsblatt

 

übersetzen / translate

Website ansehen in diesen Sprachen:

Startseite >>> aus dem Gemeinderat >>> Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz