Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung: Holzheim - Flur: 12 - Flurstück: 116/1 - Nutzungsart: Lwf. "Große Bitz"
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Veröffentlichung bei der Kreisverwaltung -Untere Landwirtschaftsbehörde- , 56130 Bad Ems, schriftlich bekunden.
Diez, den 23.02.2011
Verbandsgemeindeverwaltung Diez
i.V. Schnatz, Beigeordneter
Quelle: Amtsblatt





