Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Holzheim vom 15. Jan. 1988
Der Gemeinderat hat auf Grund des §24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
§1 - Allgemeines
Nachfolgender Gebührensatz wird der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung hinzugefügt:
I Reihengrabstätten
3. Überlassung einer anonymen Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr 1 ................................250,00 Euro
§2 - In-Kraft-Treten
(1) Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Holzheim, den 19.04 2006
Werner Dittmar
Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Holzheim
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S 153) in der zur Zeit gültigen Fassung über 1. Ausschließungsgründe (§22 Abs 1) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§34) ist nach §24 Abs. 6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht worden ist.
Eine etwaige Verletzung der Vorschriften der GemO ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen koennen, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 108, geltend zu machen.
Diez, den 24 04 2006
Klöckner
Bürgermeister





