Ortsgemeinde Holzheim

Rhein-Lahn-Kreis

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Haushaltssatzung der Gemeinde Holzheim für das Jahr 2009 vom 07.04.2009

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Der Gemeinderat hat auf Grund des § 96 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 zuletzt geändert durch Gesetzes vom 02.03.2006, GVBl. 2006, S. 57 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde am 30.03.2009 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

  • der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.440.082,-- €
  • der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.395.098,-- €
  • Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 44.984,-- €

2. im Finanzhaushalt

  • die ordentlichen Einzahlungen auf 952.208,-- €
  • die ordentlichen Auszahlungen auf 1.244.363,-- €
  • Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen -292.155,-- €
  • die außerordentlichen Einzahlungen auf 25,-- €
  • die außerordentlichen Auszahlungen 0,-- €
  • Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 25,-- €
  • die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 124.100,-- €
  • die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 254.400,-- €
  • Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -130.300,-- €
  • die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 447.128,-- €
  • die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 24.698,-- €
  • Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 422.130,-- €
  • der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.523.461,-- €
  • der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.523.461,-- €
  • Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 0,-- €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung erforderlich ist, wird festgesetzt

  • für verzinste Kredite auf 71.928,-- €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

  • Grundsteuer A 270 %
  • Grundsteuer B 320 %

b) Gewerbesteuer 340 %

c) Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

  • für den ersten Hund 40,-- €
  • für den zweiten Hund 60,-- €
  • für den dritten Hund und jeden weiteren Hund 80,-- €
  • für Kampfhunde 320,-- €

§ 5

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) i.V.m. den hierzu erlassenen Satzungen werden für das Haushaltsjahr 2009 für die Aardeckhalle wie folgt festgesetzt:

Für den ersten Tag der Inanspruchnahme:
  • gesamte Halle mit Gesellschaftsraum, Wirtschaftsbetrieb und Küche: 280,-- € 
  • oberer Gesellschaftsraum incl. Küche: 120,-- €
  • Halle mit Wirtschaftsbetrieb incl. Küche: 200,-- € 
  • Halle ohne Wirtschaftsbetrieb incl. Küche: 180,-- € 
  • Zuschlag für Hallenbodenschutz: 100,-- €
Für jeden weiteren Tag im Nutzungszeitraum:
  • gesamte Halle mit Gesellschaftsraum, Wirtschaftsbetrieb und Küche: 220,-- €
  • oberer Gesellschaftsraum incl. Küche: 80,-- €
  • Halle mit Wirtschaftsbetrieb incl. Küche: 160,-- €
  • Halle ohne Wirtschaftsbetrieb incl. Küche: 140,-- €

In den Gebühren sind die Kosten für die Reinigung enthalten. Wird ein Bediensteter der Gemeinde benötigt, muss der Veranstalter diese Kosten bezahlen. Mit auswärtigen Benutzern und bei Gewerbeveranstaltungen wird eine Sondervereinbarung getroffen.

§ 6

  • Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 01.01. des Haushaltsjahres 4.442.717,12 €
  • Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 4.487.701,12 €

§ 7

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 600,-- € überschritten sind.

§ 8

Eine Wertgrenze für die Darstellung der Investitionen im Teilfinanzhaushalt wird nicht festgesetzt.

§ 9

Der Einheitssatz je qm entwässerter Fläche für die durchgeführten Baumaßnahmen wird auf 12,82 €festgelegt.

Holzheim, 07.04.2009
Werner Dittmar, Ortsbürgermeister

Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.04. - 28.04.2009 während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, Zimmer 118, öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Im Auftrag Claudia Schäfer, Leiterin der Finanzen

 

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