Ortsgemeinde Holzheim

Rhein-Lahn-Kreis

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Satzung zur 4. Änderung der Geührensatzung zur Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Holzheim vom 15. Januar 1998

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Der Gemeinderat hat aufgrund des §24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetztes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§1 - Allgemeines

Die nachfolgenden Gebührensätze gem. der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung werden wie folgt geändert:

II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten

1.a) Verleihung von Nutzungsrechten an Berechtigte nach §2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für
aa)
eine Einzelgrabstätte325,--€
bb)
eine Doppelgrabstätte650,--€
cc)jede weitere Grabstätte
325,--€

1.b) Verlängerung des Nutzungsrechtes nach Buchst. a) bei späterer Bestattung je Jahr für
aa)
eine Einzelgrabstätte8,--€
bb)
eine Doppelgrabstätte16,--€
cc)jede weitere Grabstätte
8,--€

1.c) Wiederverleihung des Nutzungsrechtesa nach Ablauf der ersten NUtzungszeit nach Buchst. a) und b) für
aa) eine Einzelgrabstätte325,--€
bb)
eine Doppelgrabstätte650,--€
cc)jede weitere Grabstätte
325,--€

2.a)
a)
Verleihung des Nutzungsrechts an einer Urnenwahlgrabstätte für die Dauer der Nutzungszeit durch Berechtigte nach Nr. 1 Buchst. a)175,--€
b)
Verlängerung des Nutzungsrechts bei späteren Beisetzungen je Jahr
6,--€
c)Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit nach Buchsta) und b)
175,--€

III. Ausheben und Schließen der Gräber

1) Verleihung von Nutzungsrechten an Berechtigte nach §2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für
Reihengräber für Verstorbene (§13 der Friedhofssatzung)
a)
is zum vollendeten 5. Lebensjahr
150,-- €
b)
ab dem 5. Lebensjahr
300,-- €
c)Urnenbeisetzung je Beisetzung
100,-- €

2. Wahlgräber- Einfachgräber- (§14 der Friedhofssatzung)
a)
Einzelgrabstelle300,--€
b)
Doppel- und weitere GrabstellenÂ
 für die erste Bestattung
300,--€
 für jede weitere Bestattung
400,--€
c) Urnenbeisetzung je Beisetzung 100,--€

3. Urnenreihen- und Urnenwahlgräber /§15 Abs. 1 Nr. 1-3 der Friedhofssatzung
je Beisetzung100,--€

V. Benutzung der Friedhofshalle

Für die Nutzung einer NischeÂ
wird pauschal für die erste Urne erhoben:
550,--€
für die Beistellung einer zweiten Urne wird pauschal erhoben:
500,--€
Diese Gebühr beinhaltet die Nutzung der Marmorabdeckplatte vor der Urnennische; die Beschriftung ist auf eigene Kosten vorzunehmen.

§2- In-Kraft-Treten

(1) Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Holzheim, 23.07.2008

Werner Dittmar, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Holzheim

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI S.153) in der zur Zeit gültigen Fassung über 1. Ausschließungsgründe (§22 Abs. 1) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§34) ist nach §24 Abs. 6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht worden ist. Eine etwaige Verletzung der Vorschriften der GemO ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 108, geltend zu machen.

Diez, 24.07.2008

Klöckner, Bürgermeister

 

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