Jagdvorsteher Helmut Weimar begrüßte die anwesenden Jagdgenossen, den Ortsbürgermeister und Jagdpächter Werner Dittmar, den 1. Beigeordneten Rainer Stahl, den 2. Beigeordneten Gerhard Ohl und den Jagdpächter Arno Dietrich und stellte die frist- und formgerechte Einladung zur Genossenschaftsversammlung gem. § 5 (2) der Satzung fest.
Von den anwesenden Jagdgenossen werden gemäß Jagdkataster 254,81 ha bejagbare Flächen vertreten. Die bejagbare Fläche beträgt insgesamt 469,0 ha, davon sind 172,0 ha Wald.
Jagdvorsteher Helmut Weimar unterrichtete die Jagdgenossen über die Verwendung der Jagdpacht 2007 und 2008.
2007
Abzüglich Wildschadenspauschale betrug der Ertrag 6.240,88 €.
Der Aufwand für Wirtschaftswegebau betrug insgesamt 876,20 €.
Überschuss: 5.364,68 €.
2008
Abzüglich Wildschadenspauschale betrug der Ertrag 5.641,17 €.
Der Aufwand für Unterhaltung der Infrastruktur und Innere Verrechnung Bauhof betrug insgesamt 3 614,63 €.
Überschuss: 2.026,54 €.
Bezüglich der Inneren Verrechnung Bauhof (2.666,50 €) besteht Klärungsbedarf. Über das Ergebnis werden die Jagdgenossen noch unterrichtet.
Der jeweilige Überschuss der Jahre 2007 und 2008 wurde nicht mehr, wie ursprünglich vereinbart, unmittelbar dem Gemeindehaushalt, sondern einem Sonderposten (55590.565600) zugeführt. Die Jagdgenossenschaft beantragt, wie ursprünglich geregelt, die Zuführung der bisherigen und zukünftigen Überschüsse in den Gemeindehaushalt.
Für notwendige Wirtschaftswegebaumaßnahmen, Heckenschnitte usw. sollen dann bei Bedarf Mittel aus dem Gemeindehaushalt in Anspruch genommen werden.
Gemäß Antrag, und mündlich vorgebrachter Begründung der anwesenden Jagdpächter, wurden unter Jagdpachtangelegenheiten
- die Verlängerung der Jagdpacht bis zum Jahr 2020
- die Reduzierung der Jagdpacht von 12,-- € /ha auf 10,-- € /ha
- sowie die Begrenzung einer Entschädigungssumme für evtl. eintretende Wildschäden im Feld auf max. 1.000,-- € beraten.
Wesentliche Begründung:
Starker Niederwildrückgang in der Feldflur sowie fehlende Rückzugsrefugien für das Wild im Wald.
Hinzu kommt ständige Unruhe bedingt durch Holzeinschlags- und Durchforstungsarbeiten sowie zunehmender Fahrzeug- und Fußgängerverkehr.
Die Jagdgenossen stimmten einstimmig dem Antrag zu.
Der Jagdpachtvertrag wird bis zum Jahr 2020 verlängert, die Jagdpacht beträgt zukünftig 10,-- € /ha und in den Vertrag wird eine Begrenzung der Entschädigungssumme für evtl. eintretende Wildschäden im Feld auf max. 1.000,-- € aufgenommen.
Die Versammlung beschloss einstimmig die Anschaffung eines Mulchgerätes. Mittel für die Finanzierung sind den Rücklagen zu entnehmen. Der Gemeinderat wird gebeten, die Beschlüsse der Jagdgenossen bezüglich der Jagdpacht und der Anschaffung eines Mulchgerätes nach eigener Beschlussfassung umzusetzen.
Helmut Weimar, Jagdvorsteher
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