Ortsgemeinde Holzheim

Rhein-Lahn-Kreis

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Bekanntmachung der Wahlleiterin / des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen

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für die Wahl des Gemeinderates sowie für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Gemeinde Holzheim

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 29.01.2009 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird folgendes bekannt gegeben:

I. Bei der am 07. Juni 2009 stattfindenden Wahl des Gemeinderates in Holzheim sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.

II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderrates dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters nur eine Bewerberin / ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderates kann die selbe Bewerberin oder der selbe Bewerber bis zu drei mal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).


Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach §16 Abs. 3 oder §62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind.

Die Unterzeichnung durch die Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates sind bei der Gemeindewahlleiterin / dem Gemeindewahlleiter

Werner Dittmar
Burghof 1
65558 Holzheim,

oder bei der

Verbandsgemeindeverwaltung,
Louise-Seher-Straße 1
in 65582 Diez

einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters sind bei der Wahlleiterin / dem Wahlleiter für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters

Werner Dittmar
Burghof 1
65558 Holzheim,

oder bei der

Verbandsgemeindeverwaltung,
Louise-Seher-Straße 1
in 65582 Diez

einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, den 27. April 2009, 18:00 Uhr ab.

V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss der Gemeindewahlleiterin / dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, den 15. Mai 2009, 18:00 Uhr schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach §16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.

Holzheim, den 18.02.2009
Werner Dittmar,
Gemeindewahlleiter

 

 

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